Handel auf öffentlichen Flächen

Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel) beziehen, wie z.B. Tätigkeitsbeginn, Änderungen sowie die Streichung der Tätigkeit,  digital über den Einheitsschalter (SUAP) der jeweils zuständigen Gemeinde, eingereicht werden. Im Falle von Handel auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession muss ein separater Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes eingereicht werden.

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2022

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1 Minute

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Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel) beziehen, wie z.B. Tätigkeitsbeginn, Änderungen sowie die Streichung der Tätigkeit,  digital über den Einheitsschalter (SUAP) der jeweils zuständigen Gemeinde, eingereicht werden. Im Falle von Handel auf öffentlichen Flächen mit Standplatzkonzession muss ein separater Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes eingereicht werden.

Die Tätigkeit kann nach Übermittlung der Meldung sofort aufgenommen werden. Der Einheitsschalter SUAP stellt eine Empfangsbestätigung aus, welche an die im Antragsformular angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) gesendet wird. Diese Bestätigung gilt als Befähigungsnachweis zur Aufnahme der Tätigkeit.

Alle Informationen diesbezüglich finden Sie unter folgendem Link: Online Dienste der Gemeinde Martell im Südtiroler Bürgernetz

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MEIERN 96, 39020 Martell

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Zuletzt aktualisiert: 23.04.2024, 09:49 Uhr

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