Dienstgebühren

Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Dienstgebühren

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Für wen Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten...

Neuigkeiten

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Neuigkeit - 27.02.2024

Gebührenrechnungen 2023 (Trinkwasser, Abwasser, Müllentsorgung, Friedhof und Aufenthaltsabgabe)

Die Gebührenrechnungen für das Jahr 2023 werden auch heuer wieder Anfang des Jahres 2024 an die Bürger versendet.

Neuigkeit - 08.03.2023

Steuerbestätigungen - Kindergartengebühren und Mensakosten

Die bezahlten Kindergartengebühren bzw. Mensakosten können im Höchstausmaß von 800,00 Euro/Jahr pro Kind von der Einkommenssteuer abgesetzt werden (Art. 15, Abs. 1, Buchst. e-bis, D.P.R. 22/12/1986, Nr. 917).

Neuigkeit - 01.01.2022

Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe - Localtax)

Wie aus den Medien bereits bekannt sein dürfte, ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe genannt) ab dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Landesgebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet.

Im Fokus

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Dokumente

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Datei - 16.04.2024

Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Die Autonome Provinz Bozen hat mit Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014 die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt, welche im Landesgebiet ab dem Jahr 2014 vollständig alle mit staatlichen Rechtsvorschriften eingeführten Gemeindesteuern auf Immobilien (TASI und IMU) ersetzt.

Datei - 16.04.2024

Verordnung und Beschluss über Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe - Localtax)

Wie aus den Medien bereits bekannt sein dürfte, ist die Gemeindeaufenthaltsabgabe (auch Ortstaxe genannt) ab dem 1. Jänner 2014 pro Person und Übernachtung von allen Personen, die im Landesgebiet in den Beherbergungsbetrieben übernachten, geschuldet.

Datei - 12.04.2024

Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

In der Gemeinde Martell wird die Abfallbewirtschaftungsgebühr nach Maßgabe des Art. 33 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4 und nachfolgende Änderungen, des Dekretes des Landeshauptmannes vom 24. Juni 2013, Nr. 17, sowie gemäß der Bestimmungen dieser Verordnung eingeführt.

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