Verordnung über die Führung des Wappens der Gemeinde Martell

Mit dieser Verordnung regelt die Gemeinde im Sinne des Artikels 7, Absatz 3 des Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol, Regionalgesetz vom 03.05.2018 Nr. 2, die Führung des eigenen Wappens. 

Veröffentlichungsdatum

23.04.2024

Beschreibung

Mit dieser Verordnung regelt die Gemeinde im Sinne des Artikels 7, Absatz 3 des Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol, Regionalgesetz vom 03.05.2018 Nr. 2, die Führung des eigenen Wappens. 

Beschreibung

In Blau ein aufrechtes, nach oben beidseits einmal gezacktes weißes Dreieck, darin ein schwarzer Doppeladler mit goldenen Nimben.

Begründung

Das einen Berg darstellende weiße Dreieck bezeichnet die Lage der Gemeinde, welche in die Gletscherregion reicht. Der Doppeladler bezieht sich auf eine legendenhafte Überlieferung, wonach die Marteller für Tapferkeit in einer Schlacht im Gebiet von Schanzen am Talausgang, seither denselben in ihrer Fahne führen dürfen.

Genehmigung für die Verwendung

Die Wiedergabe und die Verbreitung des Gemeindewappens auf Drucksachen, Plakaten, Veröffentlichungen und anderen Gegenständen durch Körperschaften und Vereinigungen, die im Gemeindegebiet tätig sind, bedarf der Genehmigung von Seiten des Gemeindeausschusses. Bevor die entsprechende Mitteilung seitens der Gemeindeverwaltung nicht erfolgt ist, darf das Wappen nicht verwendet werden.

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Kontakt

Dateiformat

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Lizenz

freie Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.04.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.04.2024, 11:05 Uhr