Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

In der Gemeinde Martell wird die Abfallbewirtschaftungsgebühr nach Maßgabe des Art. 33 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4 und nachfolgende Änderungen, des Dekretes des Landeshauptmannes vom 24. Juni 2013, Nr. 17, sowie gemäß der Bestimmungen dieser Verordnung eingeführt.

Veröffentlichungsdatum

12.04.2024

Beschreibung

In der Gemeinde Martell wird die Abfallbewirtschaftungsgebühr nach Maßgabe des Art. 33 des Landesgesetzes vom 26. Mai 2006, Nr. 4 und nachfolgende Änderungen, des Dekretes des Landeshauptmannes vom 24. Juni 2013, Nr. 17, sowie gemäß der Bestimmungen dieser Verordnung eingeführt.

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12.04.2024

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Zuletzt aktualisiert: 24.04.2024, 12:14 Uhr

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