Gemeindegebühren

Festlegung der Tarife und Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), inklusive Zwangseintreibung

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme).

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Lageplan

MEIERN 96, 39020 MARTELL
Raum: 1. Stock

Mitarbeiter

Orte

Rathaus

MEIERN 96, 39020 Martell

Gemeinde Martell

MEIERN 96, 39020 MARTELL

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Zuletzt aktualisiert: 28.03.2024, 13:40 Uhr