Meldeamtsbescheinigungen aus dem Nationalen Register der ansässigen Bevölkerung (ANPR)

Die Gemeinde Martell ist seit dem Juli 2020 im Nationalen Register der Wohnbevölkerung (ANPR) eingetragen.

Veröffentlichungsdatum:

15.11.2021

Lesedauer

2 Minuten

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Die Gemeinde Martell ist seit dem Juli 2020 im Nationalen Register der Wohnbevölkerung (ANPR) eingetragen.

Das bedeutet, dass die personenbezogenen Daten ab diesem Datum in der nationalen Registerdatenbank gespeichert und ständig aktualisiert werden und jeder betroffenen Person zur Konsultation zur Verfügung stehen, ohne dass sie sich an den Schalter des Meldeamtes wenden muss.

Das ANPR-System, auf das mit der aktivierten elektronischen Identitätskarte, dem Nationalen Gesundheitskarte (am Bürgerschalter in der Gemeinde aktivierte Gesundheitskarte) und auch über SPID zugegriffen werden kann, ermöglicht es daher, die Personaldaten zu konsultieren, aber auch Meldeamtsbescheinigungen sowie die Selbstbescheinigungen korrekt auszudrucken:

Ab 15.11.2021 hat der Bürger die Möglichkeit mit seinem SPID Zugang, Bürgerkarte oder Elektronische ID-Karte bequem, kostenlos und stempelsteuerfrei (bis 31/12/2021) Meldeamtsbescheinigungen wie Wohnsitzbescheinigung, Familienbogen, Ledigkeitsbescheinigung usw. herunterzuladen. 

Weiteres können folgende Selbsterklärungen heruntergeladen werden:

  • Personalien: Vor-und Zuname, Steuernummer Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Registrierungsdaten der Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaft
  • Personalausweis: Nummer, Typ (Papier oder digital), gültig für Ausland oder nicht, Ablaufdatum, ausstellende Gemeinde
  • Ehe / Lebenspartnerschaft: Angaben zu Ehepartner, Ort und Datum der Eheschließung sowie Angaben zu Trennung und Scheidung
  • meldeamtliche Familie: Liste der Mitglieder, die den Familienstand bilden und Verwandtschaftsbeziehung mit dem Inhaber des persönlichen Datenblatts;
  • Wohnsitz: Wohnadresse (für die historische Wohnsitzbescheinigung ist es erforderlich, das Meldeamt zu kontaktieren, um die Daten zu erhalten)
  • Lebensbescheinigung

Seit dem 15. September 2020 (Art. 30 bis Gesetzesdekret 76/2020) sind nicht nur öffentliche Ämter und die Konzessionäre und Betreiber von öffentlichen Diensten (z.B. SEAB), sondern auch PRIVATE wie Banken, Versicherungsunternehmen, CAF, Sportverbände, Arbeitgeber usw. verpflichtet, Selbstbescheinigungen anstelle der entsprechenden Bescheinigungen zu akzeptieren.

Il portale dell‘automobilista“

Auf der Homepage „Il portale dell‘automobilista“ (www.ilportaledellautomobilista.it) kann man die aktuellen Daten und die Fälligkeit des Führerscheines, den aktuellen Punktestand des Führerscheins und die gemeldeten Fahrzeuge überprüfen. Sollten hier die Daten nicht korrekt sein kann man online immer mit SPID, CIE usw. eine Berichtigung anfordern. Nach einem erfolgten Adressenwechsel sollte dies unbedingt kontrolliert werden, um etwaige Strafbescheide zu vermeiden.

Kontakt

Rathaus

MEIERN 96, 39020 Martell

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.05.2024, 15:25 Uhr

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